Mit einer Stiftung machen wir Ihren Namen unsterblich. Eine gemeinnützige Stiftung ist auf ewig gegründet. das Stiftungskapital MUSS erhalten bleiben. Mit Ihren Erträgen erfüllt sie ihre gemeinnützigen/ mildtätigen Aufgaben. Im Rahmen des Gesetzes sind Sie frei, welchen speziellen Zweck Sie unterstützen wollen.
Das Gesetz erlaubt Ihnen, mit max. 30% der Erträge den Stifter und die nahen Verwandten wie Kinder/ Ehepartner zu unterstützen.
In einem Zeitraum von 10 Jahren können Sie bis zu 1 Million Euro steuerwirksam in eine Stiftung einbringen.
Zusätzlich können Sie Spenden im Rahmen des Gesetzes einbringen. (Zu)Stiftungen gehen in das Grundkapital der Stiftung, Spenden müssen zeitnah für den Zweck ausgegeben werden.
Ihre grundsätzlichen Möglichkeiten:
Zustiftungen in eine bestehende Stiftung – ohne weitere Einflussmöglichkeit ab ca.1000,-€
Stiftungsfond – Trägt Ihren Namen – Sie bestimmen im Rahmen der Satzung den Zweck - Verwaltung über Treuhänder/ Stiftung – sehr kosteneffektiv – ab ca. 3000 ,-€
Treuhandstiftung – Stiftung trägt Ihren Namen – Wird über Treuhänder verwaltet – kann über weitere Zustiftungen in das Stiftungskapital ausgebaut werden – geeignet für kleine /mittlere Vermögen – geeignet um viele Ideen umzusetzen – Altersvorsorge, Spenden sammeln, Projekte umsetzen – durch Treuhandverwaltung wenig Aufwand – ab ca 5000,-€
Die eigenständige Stiftung – Das bekannteste Modell – Grosse Vermögen wählen häufig diese Form. Sie ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie muss über die Stiftungsbehörde anerkannt werden. Sie wird auch von dieser überwacht. Wegen des hohen Aufwandes lohnt sich dieses Modell erst ab ca 100.000 € Stiftungskapital.
In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Möglichkeiten es gibt. Mit den entsprechenden Spezialisten finden wir die passende Lösung für Sie.
Ich biete keine Steuerberatung/ Rechtsberatung an! Diese wird von Standesberufen durchgeführt.
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